Mietmöbelservice

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die gemieteten Artikel sind Eigentum der Fa. Mietmöbelservice.
  2. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt.
  3. Die angegebenen Mietpreise gelten bei Anlieferung wie Selbstabholung ab Lager für eine Mietzeit von höchstens 4 Tagen.
  4. Bei nicht termingerechter Rückgabe des Mietguts verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird für jede angefangene Mieteinheit (1 Mieteinheit = 4 Tage) der volle Mietpreis berechnet. Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter vor Ablauf des Termins zu informieren.
  5. Alle Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter eine Kaution in Höhe von 50% des Mietpreises bei der Übergabe zu verlangen.
  7. Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters. Die Transportkosten schließen weder Auf- und Abbau noch das Zusammentragen des Mietgutes ein.
  8. Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt zu ebener Erde hinter die erste Tür. Dafür ist eine LKW-taugliche Zufahrt notwendig. Anderenfalls ist der Vermieter vor Anlieferung zu informieren. Bei Anlieferung hat der Mieter das Mietgut zu prüfen, Mängel sind sofort anzumelden.
  9. Die Miete wird bei Ausgabe bzw. Anlieferung des Mietguts fällig. Sie ist spätestens bei Rückgabe des Mietguts zu entrichten. Bei einer Mietzeit von mehr als 7 Tagen ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu leisten.
  10. Bei Selbstabholung hat der Mieter das Mietgut auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Er hat für ordnungsgemäßen Transport in einem geschlossenen Fahrzeug zu sorgen.
  11. Das Mietgut ist nicht versichert - es empfiehlt sich, das Mietgut für die gesamte Mietdauer zu versichern.
  12. Für Schäden und Verluste am Mietgut haftet der Mieter, auch wenn sie durch Dritte verursacht wurden. Die Haftung beginnt mit der Ausgabe bzw. der Anlieferung des Mietguts und endet mit der Rückgabe bzw. der Abholung.
  13. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgut pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt, da Schäden erst nach erfolgter Reinigung bemessen werden können. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden am Mietgut gehen zu Lasten des Mieters. Für stark verschmutztes Mietgut wird eine Reinigungs-gebühr von 50% der Mietpreises berechnet. Die Reinigung von Tischwäsche ist in den Mietpreisen enthalten.
  14. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietgut sortiert zu ebener Erde und hinter der ersten Tür bereitstehen - es wird bei Abholung durch den Vermieter auf Vollständigkeit und Mängel überprüft
  15. Nicht zurückgegebenes Mietgut wird dem Mieter zu den Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt - zuzüglich der Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung.
  16. Falsche Rücksendungen werden vom Vermieter aussortiert. Sie können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe beim Vermieter abgeholt werden. Nach dieser Frist übernimmt der Vermieter keine Haftung für die Einlagerung und ordnungsgemäße Bereitstellung.
  17. Für vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, berechnet der Vermieter 50%, es sei denn, dass eine anderweitige Vermietung möglich ist.
  18. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle des bestellten Mietguts gleichwertige oder bessere Er-satzstücke zu liefern. Ansprüche durch den Mieter können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.
  19. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Schäden, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass er anderweitig eingegangene Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
  20. Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
  21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen beider Seiten ist Stuttgart.